Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen der Zyata GmbH gegenüber den Nutzern ihrer als Software-as-a-Service (SaaS) angebotene Plattform „Zyata“. Als Nutzer gilt jeder, der mit der Zyata GmbH einen Vertrag zur Nutzung von Zyata abschließt. Die Zyata GmbH richtet sich mit ihrem Angebot ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher.
Die Vertragssprache ist deutsch. Der maßgebliche Text ist derjenige, der in der deutschen Sprache abgefasst ist.
Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Zyata GmbH und den Nutzern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Lübeck, soweit der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Zyata GmbH ist davon unabhängig auch berechtigt, den Nutzer an dessen Sitz zu verklagen.
Die Zyata GmbH stellt den Nutzern mit Zyata eine Software-as-a-Service (SaaS)-Plattform zur Erstellung und Verwaltung psychiatrischer Gutachten zur Verfügung.
Die Zyata GmbH gewährleistet die Verfügbarkeit von Zyata an den Arbeitstagen (Montag bis Freitag) in Deutschland in der Servicezeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Innerhalb dieser Zeiten gewährleistet die Zyata GmbH eine Verfügbarkeit von 99,2% im Monatsmittel. Verfügbarkeit ist dabei die technische Möglichkeit des Nutzers, auf Zyata mittels Telekommunikationsleitung zuzugreifen und diese nutzen zu können. Außerhalb der Servicezeit wird die Software für den Nutzer ebenfalls zugänglich gemacht (24/7), jedoch ohne Zusicherung einer Verfügbarkeit; die Zyata GmbH ist jedoch bemüht, die Verfügbarkeit auch außerhalb der Servicezeit zu gewährleisten.
Zyata steht den Nutzern grundsätzlich rund um die Uhr zur Verfügung. Es ist jedoch nicht möglich, Computerprogramme sowie Datenverarbeitungs- oder Datenübertragungsanlagen gänzlich fehlerfrei bereitzustellen und sämtliche Fehlerquellen
der Technik und des Mediums Internet auszuschließen. Die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit von Zyata oder der übrigen verwendeten Technik kann daher nicht zugesagt werden. Für die Datenübertragung vom Nutzer von und zur Anwendung (also vom und zum Server der Zyata GmbH nach außen), insbesondere für die ausreichende und geeignete Internetverbindung des Nutzers, ist die Zyata GmbH nicht verantwortlich.
Die Zyata GmbH kann den Zugang zu den eigenen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, von Zyata oder gespeicherter Daten, dies erfordern. Gleiches gilt für den vorübergehenden Ausfall der Leistung aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen (Wartungsarbeiten). Ein Anspruch auf Fortbestehen der Leistungen besteht in diesen Fällen nicht, ebenso keine über die in diesem Vertrag geregelten hinausgehenden Minderungs- oder Schadensersatzansprüche. Die Zyata GmbH wird geplante Wartungsarbeiten dem Nutzer rechtzeitig vorher per E-Mail bekannt machen, außer die vorherige Ankündigung ist im Einzelfall nicht möglich oder nicht zumutbar. Die Zyata GmbH ist bemüht, ihre Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. Die Zyata GmbH behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen von Zyata beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Nutzers für diesen zumutbar sind.
Für die Nutzung von Zyata muss der Nutzer sich auf www.zyata.de/register registrieren. Die Registrierung erfolgt durch die Eröffnung eines Nutzerzugangs. Der Nutzer wird aufgefordert, seine E-Mail-Adresse anzugeben und ein Passwort festzulegen.
Nach Erstanmeldung erhält der Nutzer eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst nach dessen Bestätigen (Double-Opt-In) wird der Nutzerzugang freigeschaltet. Eine Registrierung, die ein Nutzer nicht innerhalb von einer Woche durch das Anklicken des Aktivierungslinks bestätigt, kann von der Zyata GmbH gelöscht werden.
Mit der Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Zyata GmbH und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung von Zyata unter diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen zustande (nachfolgend: „Nutzungsvertrag“). Die Zyata GmbH bestätigt dem Nutzer den Abschluss des Nutzungsvertrages per E-Mail.
Bei Anlegen eines neuen Gutachtens wird jeweils ein entsprechender Vertrag zwischen der Zyata GmbH und dem Nutzer geschlossen. Auf diesen finden die Allgemeinen Nutzungsbedingungen Anwendung.
Die Nutzung der Software „Zyata“ ist kostenpflichtig.
Der jeweils aktuelle Preis ist der Webseite www.zyata.de/#prices zu entnehmen. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Grundgebühr: Für die Nutzung der Software fällt eine monatliche Grundgebühr an.
Gutachten-Pakete: Der Nutzer kann verschiedene Gutachten-Pakete für die Erstellung von Gutachten erwerben. Alle Gutachten-Pakete sind 3 Jahre gültig. Nicht genutzte Gutachten verfallen nach Ablauf dieser Frist gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen, da der Vertrag zwischen Unternehmern geschlossen wird.
Die Zyata GmbH ist berechtigt, die Nutzung der Plattform zum Anlegen des jeweiligen Gutachtens durch den Nutzer von der Zahlung der jeweils fälligen Gebühren abhängig zu machen.
Die Zahlung der Gebühren zum Anlegen eines Gutachtens in Zyata erfolgt direkt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Gerät der Nutzer in Zahlungsverzug, so stehen der Zyata GmbH Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Nutzer ist gem. § 288 Abs. 5 BGB verpflichtet, der Zyata GmbH Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 40,00 zu erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Die Zyata GmbH stellt über den gewählten Zahlungsdienstleister dem Nutzer stets eine Rechnung aus, die ihm in Textform per E-Mail zugeht.
Die Zyata GmbH behält sich das Recht vor, die Erbringung der Leistung vorübergehend einzustellen, wenn sich der Kunde mit Zahlungen in Verzug befindet.
Die Zyata GmbH behält sich das Recht vor, die Preise für die angebotenen Leistungen anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Sollte der Kunde mit der Preisänderung nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Die Zyata GmbH ist zu Preisanpassungen berechtigt, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung der Leistung wesentlich erhöhen oder der Leistungsumfang erweitert wird. Preisanpassungen erfolgen höchstens einmal jährlich.
Die Nutzung von Zyata ist zeitlich unbeschränkt und beginnt mit Abschluss des Nutzungsvertrages.
Soweit nicht anders vereinbart, kann der Nutzungsvertrag von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich oder in Textform gekündigt werden.
Nach einer Kündigung – egal durch welche Vertragspartei – können keine neuen Gutachten erstellt werden. Bereits erstellte Gutachten sowie Rechnungen stehen bis zum Ende der Kündigungsfrist als PDF-Download zur Verfügung.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Zyata GmbH kann das Vertragsverhältnis insbesondere außerordentlich kündigen, wenn der Nutzer sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Gutachten in Verzug befindet oder der Nutzer durch die nicht ausdrücklich von der Zyata GmbH zugelassene Verwendung von Mechanismen, Software oder sonstigen Scripts in Verbindung mit der Nutzung von Zyata das Funktionieren von Zyata stört oder einen Schaden an der Software, bei der Zyata GmbH oder einem anderen Nutzer herbeiführt.
Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann die Zyata GmbH dem Nutzer für einen begrenzten Zeitraum ermöglichen, die erstellten Gutachten und Rechnungen als PDF herunterzuladen.
Haftungsfreistellung
Der Nutzer erhält mit Abschluss des Nutzungsvertrages das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Nutzungsvertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung von Zyata in dem vertraglich vereinbarten Umfang.
Jeder Nutzer ist verpflichtet, die Zyata GmbH umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Zugang zu Zyata missbraucht wurde.
Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Inhalte, die über Zyata bereitgestellt werden, urheberrechtlich geschützt sind. Diese Inhalte werden im Rahmen der Gutachtenerstellung zur Verfügung gestellt.
Es ist dem Kunden untersagt, diese Inhalte außerhalb des vorgesehenen Verwendungszwecks zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten und/oder öffentlich zugänglich zu machen.
Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass diese Bestimmungen auch von den Anwendern der Software in seinem Verantwortungsbereich eingehalten werden.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, wenn seine Gegenansprüche von der Zyata GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Nutzer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Nutzer dürfen keine Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung von Zyata verwenden, die das Funktionieren von Zyata stören könnten, wenn dies nicht ausdrücklich von der Zyata GmbH zugelassen worden ist.
Die Zyata GmbH leistet Gewähr für die Funktion von Zyata im Rahmen der in § 2 genannten Anwendungsfelder.
Sofern ein Gutachten aufgrund einer Störung der Leistungen der Zyata GmbH nicht innerhalb eine Woche ab Anlegen des Gutachtens abgeschlossen (generiert) werden kann, ist der Nutzer berechtigt, die Gebühren für das jeweils nicht abgeschlossene Gutachten (noch nicht generiert) zurückzufordern. Eine Störung liegt vor, wenn der Nutzer aus Gründen, die dieser nicht zu vertreten hat, entweder gar nicht mehr auf Zyata zugreifen und dadurch die in dem Vertrag bezeichneten Leistungen nicht mehr nutzen kann, oder die Nutzung soweit eingeschränkt ist, dass ein Gutachten nicht weiterbearbeitet oder abgeschlossen (generiert) werden kann. Der Nutzer ist dafür beweisbelastet, dass er aufgrund der Störung sich die Erstellung des jeweiligen Gutachtens um wenigstens eine
Woche verzögert hat.
Dem Nutzer obliegt es, aufgetretene Störungen, die ihre Ursache in dem Verantwortungsbereich der Zyata GmbH haben können, unverzüglich anzuzeigen und die Zyata GmbH bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen, sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen.
Außerhalb der Gewährleistung haftet die Zyata GmbH unbeschränkt,
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Zyata GmbH der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des hier in Rede stehenden Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
Eine weitergehende Haftung der Zyata GmbH besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung der Zyata GmbH für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Abs. 1, 2 vorliegen.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, sonstiger Erfüllungsgehilfen und Organe der Zyata GmbH.
Die Zyata GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe seiner Datenschutzhinweiser und der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.
Das Nähere regelt der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 Abs. 3 DSGVO).
Wegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht des Nutzers verpflichtet die Zyata GmbH sich und alle ihre Mitarbeiter, Vertreter, sonstige Erfüllungsgehilfen und Organe über alle Daten, die ihr bzw. ihnen im Rahmen von Zyata zur Kenntnis gelangen, absolutes Stillschweigen zu wahren und keinerlei geschützte Informationen an Dritte weiterzugeben, soweit nicht kraft Gesetzes oder aufgrund Gesetzes oder infolge gerichtlicher oder behördlicher Anordnung eine Pflicht zur Auskunft besteht.
Die Zyata GmbH behält sich vor, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten beim Login in Zyata mitgeteilt. Der Nutzer kann daraufhin entscheiden, ob er die geänderten Allgemeinen Nutzungsbedingungen akzeptiert. Im Falle des Nichtakzeptierens kann die Zyata GmbH den Nutzungsvertrag innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist kündigen, der Vertrag wird dann zu den alten Bedingungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortgesetzt. Die Zyata GmbH wird den Nutzer bei Mitteilung der Änderungen gesondert darauf hinweisen.
Bis zum Ende der Kündigungsfrist kann der Nutzer die geänderten Allgemeinen Nutzungsbedingungen akzeptieren. In diesem Fall gilt die Allgemeine Nutzungsbedingungen Zyata Kündigung als nicht erklärt und der Vertrag wird mit den geänderten Bedingungen fortgesetzt.
Abweichende Vorschriften des Nutzers (insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten nicht, außer die Zyata GmbH hat dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Individualvereinbarungen im Sinne von § 305b BGB haben stets Vorrang.
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages oder eine später in diesen aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Erhaltung). Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Abschluss dieses Vertrages bzw. bei Aufnahme der Bestimmung bedacht hätten; beruht die Nichtigkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart (Ersetzungsfiktion). Ist die Ersetzungsfiktion nicht möglich, ist anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Schließung der Lücke eine Bestimmung bzw. Regelung nach inhaltlicher Maßgabe des vorstehenden Satzes zu treffen (Ersetzungsverpflichtung). Betrifft die Nichtigkeit oder Lücke eine beurkundungspflichtige Bestimmung, so ist die Regelung bzw. die Bestimmung in notariell beurkundeter Form zu vereinbaren.